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Allgemeine Geschäftsbedingungen - Bolter Mühle

 

I. GELTUNGSBEREICH

  1. Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Zimmern und Ferienwohnungen zur Beherbergung, sowie alle in diesem Zusammenhang für den Gast erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen der Bolter Mühle.

  2. Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Zimmer, sowie deren Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken, bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung der Bolter Mühle.

  3. Abweichende Bestimmungen finden nur Anwendung, wenn dies vorher ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.

II. VERTRAGSABSCHLUSS, VERTRAGSPARTNER, VERJÄHRUNG

  1. Auf eine Buchungsanfrage des Kunden hin kommt mit Buchungsbestätigung der Bolter Mühle ein Vertrag zwischen Gast und Bolter Mühle zustande.
    Dieser Vertrag ist für beide Vertragspartner bindend.
    Verbindliche Buchungen kommen erst durch die schriftliche Bestätigung der Bolter Mühle zustande. Diese Bestätigung kann auch per E-Mail erfolgen. Sofern dies terminlich nicht mehr möglich ist, erhält der Gast eine telefonische Bestätigung. Die Buchungsdaten sind für beide Vertragspartner verbindlich.

  2. Verlangt die Bolter Mühle für die Garantie eine Anzahlung oder Vorauszahlung, und wird diese nicht innerhalb der vereinbarten Frist geleistet, so verfällt die Reservierung automatisch. Die Zahlungsfrist beträgt im Regelfall 10 Tage, es sei denn in der Buchungsbestätigung ist schriftlich eine andere Frist vereinbart.

  3. Vertragspartner sind die Bolter Mühle und der Kunde. Hat ein Dritter für den Kunden bestellt, haftet er der Bolter Mühle gegenüber zusammen mit dem Kunden als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Vertrag.

  4. Alle Ansprüche gegen die Bolter Mühle verjähren grundsätzlich in einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Schadensersatzansprüche verjähren kenntnisunabhängig in fünf Jahren.

III. LEISTUNGEN, PREISE, ZAHLUNG, AUFRECHNUNG

  1. Die Bolter Mühle ist verpflichtet, die vom Kunden gebuchten Zimmer bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.

  2. Der Kunde ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen vereinbarten bzw. geltenden Preise zu zahlen. Dies gilt auch für vom Kunden veranlasste Leistungen und Auslagen der Bolter Mühle an Dritte. Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer ein.

  3. Die Bolter Mühle kann ihre Zustimmung zu einer vom Kunden gewünschten nachträglichen Verringerung der Anzahl der gebuchten Zimmer, der Leistung der Bolter Mühle oder der Aufenthaltsdauer des Kunden davon abhängig machen, dass sich der Preis für die Zimmer und / oder für die sonstigen Leistungen der Bolter Mühle erhöht.

  4. Bei Rechnungen der Bolter Mühle ohne Fälligkeitsdatum ist binnen 10 Tagen ab Zugang der Rechnung/ Buchungsbestätigung eine Anzahlung i.H.v. 20% des Gesamtbetrages zu leisten. Des Restbetrag wird spätestens 2 Wochen vor Reisebeginn fällig. 

  5. Die Bolter Mühle ist berechtigt, bei Vertragsschluss (Events) vom Kunden eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und deren Fälligkeit können im Vertrag schriftlich vereinbart werden.

  6. Die Bolter Mühle ist berechtigt, während des Aufenthalts des Gastes aufgelaufene Forderungen bis zur vollen vereinbarten Vergütung durch Erteilen einer Zwischenrechnung jederzeit fällig zu stellen und sofortige Zahlung zu verlangen.

  7. Der Kunde kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung gegenüber der Bolter Mühle eine Forderung aufrechnen oder mindern bzw. ein Zurückbehaltungsrecht ausüben.

IV. RÜCKTRITT DES KUNDEN, ABBESTELLUNG, STORNIERUNG / NICHTINANSPRUCHNAHME DER LEISTUNGEN

  1. Der Kunde kann von dem mit der Bolter Mühle geschlossenen Vertrag zurücktreten, wenn die Bolter Mühle ihre schriftliche Zustimmung gibt.
    Der Kunde muss den vereinbarten Preis auch dann zahlen, wenn er vertragliche Leistungen nicht in Anspruch nimmt.
    Dies gilt nicht bei Verletzung der Verpflichtung der Bolter Mühle zur Rücksichtnahme auf Rechte, Rechtsgüter und Interessen des Kunden, wenn diesem dadurch ein Festhalten am Vertrag nicht mehr zuzumuten ist, oder ein sonstiges gesetzliches oder vertragliches Rücktrittsrecht zusteht.

  2. Sofern zwischen der Bolter Mühle und dem Kunden schriftlich ein Termin zum kostenfreien Rücktritt vom Vertrag vereinbart wurde, kann der Kunde bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche der Bolter Mühle auszulösen. Das Rücktrittsrecht des Kunden erlischt, wenn er nicht bis zum vereinbarten Termin sein Recht zum Rücktritt schriftlich gegenüber der Bolter Mühle ausübt.

  3. Sollte der Kunde die gebuchte Reise stornieren, so werden ab Datum der getätigten Anzahlung 20% , vier Wochen vor Reiseantritt 50% und ab zwei Wochen vor Reiseantritt 90% des Gesamtbetrages einbehalten.

V. RÜCKTRITT DER BOLTER MÜHLE

  1. Sofern schriftlich vereinbart wurde, dass der Kunde innerhalb einer bestimmten Frist kostenfrei vom Vertrag zurücktreten kann, ist die Bolter Mühle in diesem Zeitraum ihrerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Kunden nach den vertraglich gebuchten Zimmern vorliegen und der Kunde auf Rückfrage der Bolter Mühle auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet.

  2. Wird eine vereinbarte oder oben gemäß Ziffer III vereinbarte Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auch nach Verstreichen einer gesetzten angemessenen Nachfrist nicht geleistet, so ist die Bolter Mühle ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.

  3. Ferner ist die Bolter Mühle berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, beispielsweise falls

    • höhere Gewalt oder andere von der Bolter Mühle nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen;

    • Zimmer unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z.B. der Person des Kunden oder des Zwecks seines Aufenthaltes, gebucht werden;

    • die Bolter Mühle begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Dienstleistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen der Bolter Mühle in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich der Bolter Mühle zuzurechnen ist;

    • ein Verstoß gegen das Weitervermietungsverbot vorliegt.

  4. Bei berechtigtem Rücktritt der Bolter Mühle entsteht kein Anspruch des Kunden auf Schadenersatz.

VI. ZIMMERBEREITSTELLUNG, ZIMMERÜBERGABE UND ZIMMERRÜCKGABE

  1. Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer.

  2. Gebuchte Zimmer stehen dem Kunden ab 15:00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Der Kunde hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung.

  3. Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer spätestens um 12:00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach kann die Bolter Mühle aufgrund der verspäteten Räumung des Zimmers bis 18:00 Uhr 50% des vollen Logispreises in Rechnung stellen, ab 18:00 Uhr 100%. Vertragliche Ansprüche des Kunden werden hierdurch nicht begründet.

VII. HAFTUNG DER BOLTER MÜHLE

  1. Die Bolter Mühle haftet mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns für seine Verpflichtungen aus dem Vertrag. Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wenn die Bolter Mühle die Pflichtverletzung zu vertreten hat, sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung der Bolter Mühle beruhen und Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen Pflichten der Bolter Mühle beruhen. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen der Bolter Mühle auftreten, wird die Bolter Mühle bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten.

  2. Soweit dem Kunden ein Stellplatz auf einem Parkplatz, auch gegen Entgelt, zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Grundstück abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und/ oder deren Inhalte haftet die Bolter Mühle nicht, außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

VIII. SCHLUSSBESTIMMUNGEN

  1. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags, der Antragsannahme oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sollen schriftlich erfolgen. Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam.

  2. Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz der Bolter Mühle.

  3. Ausschließlicher Gerichtsstand - auch für Scheck- und Wechselstreitigkeiten - ist im kaufmännischen Verkehr der gesellschaftsrechtliche Sitz der Bolter Mühle.

  4. Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts und des Kollisionsrechts ist ausgeschlossen.

  5. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.

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